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GENEHMIGUNG UND BESCHEIDE

In Österreich gibt das KFG 1967 (Kraftfahrgesetz) genau an, wo die maximal möglichen Abmessungen und Gewichte bei Transporten liegen: (in Deutschland gelten ähnliche Grenzen)

 

Liegt Ihr Fahrzeug inklusive Ladung über diesen Abmessungen bzw. Gewichten, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung (Bescheid) der für

die Transportstrecke jeweils zuständigen Landesregierung. Diese erfolgt im Regelfall gegen Gebühren und unter Vorschreibung bestimmter Auflagen,

u.a. der Auflage einer passenden Begleitstufe. Im Normalfall erfolgt eine Ausfertigung dieses Bescheides innerhalb von ca. 2 Wochen.

 

Wir kümmern uns gerne in Ihrem Auftrag um Streckenplanung, Streckenprüfung, Bescheideinreichung und Transportanmeldungen in Österreich,

Deutschland (§§ 29,46,70 und TÜV), der Schweiz und auf Anfrage sogar EU-weit!

 

Um Verzögerungen bei Amtswegen zu vermeiden, bitten wir Sie, das Formular „Fahrzeugdatenblatt“ im Downloadbereich auszufüllen

und uns per Mail oder Fax zu senden.

 

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